ei mir erhältst du verständliche und nachvollziehbare Informationen zu allen Kosten. Als taube, unabhängige Rentenberaterin rechne ich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren richten sich nach Art, Umfang und Bedeutung deiner Angelegenheit.
In der Erstberatung verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick: Wo stehst du aktuell? Welche Ziele hast du? Welche Möglichkeiten stehen dir offen?
In der Erstberatung verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick: Wo stehst du aktuell? Welche Ziele hast du? Welche Möglichkeiten stehen dir offen?
Die konkreten Gebühren hängen ab von:
• Art der Tätigkeit
• Umfang & Schwierigkeit
• Bedeutung der Angelegenheit
• deiner wirtschaftlichen Situation
Pauschale Preisangaben sind nicht sinnvoll, da jede Situation individuell ist.
Monique begleitet dich bei Anträgen, Formularen, Behördenkommunikation oder finanziellen Entscheidungen. Du bist sicher informiert und triffst selbstbestimmte Entscheidungen.
Als gehörloser Rentenberater rechne ich in der Regel nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Dieses Gesetz legt die Gebühren transparent und verbindlich fest.
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel davon, welche Tätigkeiten ich für Sie übernehme, wie umfangreich die Arbeit ist, wie komplex Ihr Fall ist, welche Bedeutung die Angelegenheit für Sie hat und wie Ihre finanzielle Situation aussieht. In Einzelfällen ist auch eine individuelle Honorarvereinbarung möglich.
Erstberatung
Für eine Erstberatung kann ich bis zu 120 € zuzüglich MwSt. berechnen.
Wenn Sie sich anschließend entscheiden, mit mir weiterzuarbeiten, wird dieser Betrag vollständig angerechnet – Sie zahlen also nicht doppelt.
Gesamtkosten
Eine pauschale Preisangabe ist nicht möglich, da jeder Fall individuell ist.
Wichtig ist mir klare und offene Kommunikation: Ich teile Ihnen vorab verständlich mit, welche Kosten voraussichtlich entstehen.
Rechtsschutzversicherung und Beratungshilfe
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfe ich gerne, ob die Kosten übernommen werden.
Sie können zudem bei Ihrem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen – dabei unterstütze ich Sie selbstverständlich.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für eine Rechtsberatung können als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden
(BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997, bestätigt durch die Positivliste vom 11.03.2022
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